34a Sachkundeprüfung
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34a Sachkundeprüfung

Personen mit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gehören derzeit zu den gesuchten Fachkräften. Übertarifliche Bezahlung ist keine Seltenheit.

34a Schein – Die Chance für Quer- und Seiteneinsteiger

In der boomenden Sicherheitsbranche stellt die Sachkundeprüfung nach §34a GewO die erste Grund- und Basisqualifikation dar. Durch die abgelegte Prüfung wird sichergestellt, dass über die rechtlichen und persönlichen Grundkenntnisse verfügt wird, die erforderlich sind, um erfolgreich im Sicherheitsgewerbe tätig zu sein.

Die Branche boomt dermaßen stark, dass die Nachfrage das Angebot nach 34a-Fachkräften deutlich übersteigt. Eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bedeutet von daher in der Praxis eine nahezu 100%ige Jobgarantie.

Und es ist nicht abzusehen, dass dieser Trend in naher oder mittlerer Zukunft abebben könnte. Wer also arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann sich durchaus überlegen, ob eine 34a Sachkundeprüfung in Frage kommt.

Für zahlreiche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung sogar zwingende Voraussetzungen, um diese ausüben zu dürfen.

Wann wird der 34a Schein bzw. die Sachkundeprüfung nach §34a GewO benötigt?

Das Gesetz beschreibt ausdrücklich 5 Anwendungsgebiete, bei denen die Sachkundeprüfung nach §34a GewO zwingend erforderlich ist:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächliche öffentlichem Verkehr. Hierunter fallen Citystreifen, Kontrollen in Einkaufszentren, Shopping Malls, Flughäfen, Bahnhöfen etc.
  • Kaufhausdetektive, Türsteher im Eingangsbereich von Geschäften etc, welche den Schutz vor Ladendieben bewirken sollen.
  • Bewachungen von Asylunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen in leitender Position. Unter leitender Position ist in erster Linie eine Form von Weisungsbefugnis zu verstehen. Dies können beispielsweise Objektleiter bzw. stellvertretender Objektleiter sein.
  • Einlasskontrollen in gastgewerblichen Diskothekenbetrieben. Türsteher.
  • Bewachung von zugangsgeschützen Großveranstaltungen in leitender Position.
  • Darüber hinaus ist die Sachkundeprüfung Voraussetzung für jeden, der sich im Sicherheitsgewerbe selbstständig machen möchte!

Wer braucht die Sachkundeprüfung nach §34a nicht?

Als Faustregel lässt sich sagen, dass prinzipiell niemand die Sachkundeprüfung ablegen muss, der bereits über eine höherwertige Ausbildung verfügt.

  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Meister für Schutz- und Sicherheit
  • Feldjäger
  • Abschluss im mittleren Polizei- bzw. Justizdienst

Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten.

  • Selbststudium. Im Handel gibt es gleich eine ganze Reihe an empfehlenswerten Vorbereitungsbüchern. Wer möchte kann sich also komplett im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten.
  • Vorbereitungskurse, beispielsweise bei der IHK. Die IHKs bieten entsprechende Kurse an mit einer Dauer von 40 Stunden (5 Tagen). Private Anbieter bieten weitere Vorbereitungsmodelle mit unterschiedlichen Laufzeiten. Sie können die verschiedenen Kurse miteinander vergleichen und den für Sie passenden aussuchen. Der IHK Kurs dürfte jedoch für die meisten Menschen komplett ausreichend sein und hat darüber hinaus den Vorteil, dass man sich sicher sein kann, dass die Dozenten die Prüfungsanforderungen genau kennen.

Welcher Weg der beste ist, hängt entscheidend von den eigenen Lernpräferenzen ab. Die 34a Prüfung ist definitiv nicht leicht und hat stets relativ hohe Durchfallraten.

Eine gute Vorbereitung jedoch vorausgesetzt, ist die Prüfung allerdings auch keine Raketentechnik und durchaus nicht sehr schwer. Komplett unvorbereitet sollte man sich allerdings nicht zur Prüfung anmelden.

Wo kann ich mich prüfen lassen?

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO führen ausschließlich die IHKs durch. Prüfungstermine sind normalerweise einmal im Monat. Die Anmeldung ist leicht online möglich. Die Prüfungskosten liegen zwischen 150 Euro und 200 Euro.