Ausbildung
34a Sachkundeprüfung
Personen mit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gehören derzeit zu den gesuchten Fachkräften. Übertarifliche Bezahlung ist keine Seltenheit.
34a Schein – Die Chance für Quer- und Seiteneinsteiger
In der boomenden Sicherheitsbranche stellt die Sachkundeprüfung nach §34a GewO die erste Grund- und Basisqualifikation dar. Durch die abgelegte Prüfung wird sichergestellt, dass über die rechtlichen und persönlichen Grundkenntnisse verfügt wird, die erforderlich sind, um erfolgreich im Sicherheitsgewerbe tätig zu sein.
Die Branche boomt dermaßen stark, dass die Nachfrage das Angebot nach 34a-Fachkräften deutlich übersteigt. Eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bedeutet von daher in der Praxis eine nahezu 100%ige Jobgarantie.
Und es ist nicht abzusehen, dass dieser Trend in naher oder mittlerer Zukunft abebben könnte. Wer also arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann sich durchaus überlegen, ob eine 34a Sachkundeprüfung in Frage kommt.
Für zahlreiche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung sogar zwingende Voraussetzungen, um diese ausüben zu dürfen.
Wann wird der 34a Schein bzw. die Sachkundeprüfung nach §34a GewO benötigt?
Das Gesetz beschreibt ausdrücklich 5 Anwendungsgebiete, bei denen die Sachkundeprüfung nach §34a GewO zwingend erforderlich ist:
Wer braucht die Sachkundeprüfung nach §34a nicht?
Als Faustregel lässt sich sagen, dass prinzipiell niemand die Sachkundeprüfung ablegen muss, der bereits über eine höherwertige Ausbildung verfügt.
Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten.
Welcher Weg der beste ist, hängt entscheidend von den eigenen Lernpräferenzen ab. Die 34a Prüfung ist definitiv nicht leicht und hat stets relativ hohe Durchfallraten.
Eine gute Vorbereitung jedoch vorausgesetzt, ist die Prüfung allerdings auch keine Raketentechnik und durchaus nicht sehr schwer. Komplett unvorbereitet sollte man sich allerdings nicht zur Prüfung anmelden.
Wo kann ich mich prüfen lassen?
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO führen ausschließlich die IHKs durch. Prüfungstermine sind normalerweise einmal im Monat. Die Anmeldung ist leicht online möglich. Die Prüfungskosten liegen zwischen 150 Euro und 200 Euro.