Sicherheitsmitarbeiter in der Videoüberwachung
Ausbildung

Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK)

Die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist bereits eine sehr hochwertige Qualifikation im Bewachungsgewerbe.

Was macht eine geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)?

Die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach §53 Berufsbildungsgesetz. Sie ist nach der 34a Sachkundeprüfung der nächsthöhere Abschluss und wird entsprechend spürbar besser entlohnt.

  • Abwenden von Gefahren und Beschädigungen
  • Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung
  • Profunde Kenntnisse der Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Kundenorientiertes Handeln
  • Deeskalierendes Einwirken in möglichen Konfliktsituationen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Korrektes Einschätzen des rechtlichen Möglichkeiten
  • Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen